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Stellenbeschreibung ZFA: Muster + Aufgaben zum Übernehmen

Eine neue ZFA beginnt, und schon in der zweiten Woche knirscht es, weil unklar ist, ob die Quartalsabrechnung zu ihren Aufgaben gehört. Die Kollegin am Empfang meint ja, die Praxisinhaberin hatte anderes im Kopf, besprochen wurde es nie. Solche Reibungen entstehen selten aus bösem Willen – meist fehlt das Dokument, das die Frage vorab beantwortet hätte: die Stellenbeschreibung.

Der Begriff wird häufig mit der Stellenanzeige gleichgesetzt. Beide Dokumente haben ihre Berechtigung, sie erfüllen aber verschiedene Zwecke – wer sie vermischt, bekommt ein Papier, das weder intern Ordnung schafft noch Bewerberinnen überzeugt.

Stellenbeschreibung und Stellenanzeige: zwei Dokumente, zwei Zwecke

Die Stellenbeschreibung ist ein internes Aufgabenprofil. Sie hält fest, welche Aufgaben eine Position umfasst, wem die Stelleninhaberin unterstellt ist, wen sie vertritt und welche Befugnisse sie hat. Gelesen wird sie nicht vom Arbeitsmarkt, sondern im Team: bei der Einarbeitung, im Probezeitgespräch, bei der Zeugniserstellung und immer dann, wenn strittig ist, wer wofür zuständig ist.

Arbeitsrechtlich erfüllt das Dokument zwei Funktionen. Erstens konkretisiert es das Direktionsrecht: Nach § 106 der Gewerbeordnung (Stand: 2026) können Sie als Arbeitgeberin Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit der Arbeitsvertrag nichts anderes festlegt. Die Stellenbeschreibung dokumentiert, wie Sie dieses Weisungsrecht ausüben – Zuweisungen werden nachvollziehbar, statt vom Zuruf im Behandlungszimmer abzuhängen. Zweitens greift sie in die Nachweispflicht: Das Nachweisgesetz (Stand: 2026) verlangt, dass Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, darunter eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit – spätestens am siebten Kalendertag nach Arbeitsbeginn. Eine gepflegte Stellenbeschreibung erledigt diesen Teil mit.

Dazu kommt der Alltagsnutzen: Im Arbeitszeugnis liefert die Beschreibung die Tätigkeitsliste, im Gehaltsgespräch die Verhandlungsgrundlage, bei Krankheitsvertretungen die Übersicht, wer welche Aufgaben auffangen muss. Praxen ohne dieses Dokument klären all das jedes Mal neu aus dem Gedächtnis.

Die Stellenanzeige dagegen ist ein Werbemittel. Sie richtet sich an Bewerberinnen, die zwischen mehreren Praxen wählen können, und muss deshalb überzeugen: mit Rahmenbedingungen, Vorteilen und einem einfachen Bewerbungsweg. Aufgabenlisten spielen dort nur eine Nebenrolle. Für diesen werblichen Teil steht ein eigenes Muster der ZFA-Stellenanzeige zum Kopieren bereit.

Die Reihenfolge ist dabei kein Zufall: Aus einem sauberen Aufgabenprofil lässt sich eine Anzeige in einer halben Stunde ableiten. Umgekehrt funktioniert es nicht.

Der fachliche Rahmen: was zum ZFA-Berufsbild gehört

Welche Aufgaben eine ZFA übernimmt, ist kein Bauchgefühl, sondern geregelt. Die Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte (Stand: 2022) beschreibt zehn berufsprofilgebende Positionen – von der individuellen Patientenbetreuung über Hygienemaßnahmen, die Aufbereitung und Freigabe von Medizinprodukten und die Assistenz bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bis zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen. Die Ausbildung dauert drei Jahre; die aktuelle Verordnung gilt seit August 2022 und hat unter anderem Hygiene, Medizinprodukte-Aufbereitung und digitalisierte Arbeitsabläufe neu gewichtet.

Für die Prophylaxe setzt das Zahnheilkundegesetz (Stand: 2026) den Rahmen: Nach § 1 Abs. 5 dürfen approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte bestimmte Tätigkeiten an qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung delegieren – etwa die Entfernung weicher und harter Beläge, die lokale Fluoridierung oder die Versiegelung kariesfreier Fissuren. Ob Ihre ZFA diesen Block übernimmt, hängt also an ihrer Qualifikation, nicht an der Stellenbeschreibung. Das Dokument sollte diese Kopplung sichtbar machen. Umgekehrt gilt: Was oberhalb dieses Rahmens liegt – Diagnose, Therapieentscheidung, die Ausübung der Zahnheilkunde selbst – bleibt approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten vorbehalten und gehört in keine ZFA-Stellenbeschreibung, auch nicht als Reserve für Engpässe.

Aus diesem Rahmen ergeben sich fünf Aufgabenblöcke, die den Praxisalltag abdecken.

Muster: Stellenbeschreibung ZFA zum Übernehmen

Übernehmen Sie die Struktur komplett, streichen Sie Punkte, die auf Ihre Praxis nicht zutreffen, und füllen Sie die eckigen Klammern. Das Muster ist bewusst voller als nötig, damit Sie auswählen können statt ergänzen zu müssen. Für Mischstellen – etwa Assistenz plus Empfang an zwei Tagen – behalten Sie alle betroffenen Blöcke und vermerken die Verteilung unter „Arbeitszeit”. Eine eigene Variante je Schwerpunkt lohnt sich erst, wenn mehrere ZFA mit klar getrennten Rollen im Team arbeiten.

Stellenbezeichnung: Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Bereich: [Behandlung / Empfang / Prophylaxe / übergreifend] Unterstellt: Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber; fachliche Koordination durch [Praxismanagerin] Vertretung: vertritt [Funktion], wird vertreten durch [Funktion] Ziel der Stelle: reibungsloser Behandlungsablauf, vollständige Dokumentation und Abrechnung, verlässliche Betreuung der Patientinnen und Patienten Arbeitszeit: [Vollzeit/Teilzeit, Wochenstunden, Verteilung]

Aufgabenblock 1: Behandlungsassistenz

  • Behandlungszimmer vorbereiten und nachbereiten, Instrumente und Materialien bereitstellen
  • bei konservierenden, chirurgischen und prothetischen Behandlungen assistieren (Absaugen, Anreichen, Anmischen von Füllungs- und Abformmaterialien)
  • Patientinnen und Patienten vor, während und nach der Behandlung betreuen, Ängste auffangen
  • Röntgenaufnahmen nach Anweisung anfertigen (setzt einen aktuellen Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz voraus)
  • Behandlungsschritte in [Praxissoftware] dokumentieren
  • bei Not- und Zwischenfällen nach Praxisstandard handeln

Aufgabenblock 2: Prophylaxe

  • professionelle Zahnreinigung im delegierbaren Rahmen durchführen (weiche und harte Beläge entfernen)
  • Mundhygiene anleiten, Putztechniken demonstrieren, zur Mitarbeit motivieren
  • lokale Fluoridierung durchführen, kariesfreie Fissuren versiegeln
  • über Prävention und Gesundheitsförderung informieren
  • Recall-Termine für die Prophylaxe anstoßen

Hinweis: Dieser Block setzt die Delegationsvoraussetzungen des § 1 Abs. 5 ZHG voraus, in der Regel eine Prophylaxe-Fortbildung. Ohne Qualifikationsnachweis entfällt er ersatzlos.

Aufgabenblock 3: Hygiene und Aufbereitung

  • Flächen- und Instrumentendesinfektion nach Hygieneplan durchführen
  • Medizinprodukte aufbereiten, sterilisieren und freigeben, Chargen dokumentieren
  • Hygieneplan umsetzen, Abweichungen melden
  • [Gerät, z. B. Autoklav und Thermodesinfektor] bedienen, Routineprüfungen durchführen und dokumentieren

Aufgabenblock 4: Abrechnung

  • erbrachte Leistungen in [Praxissoftware] erfassen (BEMA und GOZ)
  • Heil- und Kostenpläne vorbereiten
  • Material- und Laborkosten zuordnen
  • Quartalsabrechnung für die KZV vorbereiten
  • Privat- und Eigenanteilsrechnungen erstellen, offene Posten nachhalten

Aufgabenblock 5: Verwaltung und Empfang

  • Termine vergeben und steuern, Bestellbuch führen
  • Patientinnen und Patienten aufnehmen, Stammdaten und Anamnesebögen verwalten
  • Telefon und E-Mail-Postfach betreuen, Rückrufe organisieren
  • Verbrauchsmaterial bestellen und Wareneingang prüfen [bis Bestellwert X Euro eigenständig]
  • Karteiführung und Dokumentenablage nach Praxisstandard

Befugnisse und Zusammenarbeit

  • entscheidet eigenständig über: [Terminvergabe im Rahmen des Bestellsystems, Materialbestellung bis X Euro]
  • stimmt sich ab mit: [Praxismanagerin, Abrechnungsdienstleister, Labor]
  • nimmt teil an: [Teambesprechung, Hygieneunterweisung, Fortbildungen]

Anforderungen

  • abgeschlossene Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte
  • aktueller Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz
  • [für den Prophylaxe-Block: entsprechende Fortbildung]
  • sicherer Umgang mit [Praxissoftware] oder Bereitschaft zur Einarbeitung

Schlussbestimmung

  • Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Vergleichbare Aufgaben, die dem Berufsbild entsprechen, können nach billigem Ermessen übertragen werden.
  • Stand: [Datum]; Überprüfung: [jährlich, etwa im Mitarbeitergespräch]

Formulierungshinweise: vom Muster zur eigenen Stellenbeschreibung

Verb, Objekt, Arbeitsmittel. „Abrechnungstätigkeiten” lässt offen, was gemeint ist; „erbrachte Leistungen nach BEMA und GOZ in [Software] erfassen” lässt sich einarbeiten, prüfen und später ins Arbeitszeugnis übernehmen. Jeder Punkt braucht ein Verb und das Werkzeug, mit dem gearbeitet wird.

Blöcke statt Bandwurmliste. Vierzig Einzelpunkte liest niemand, fünf Blöcke mit je fünf bis acht Punkten schon. Was seltener als monatlich vorkommt, gehört in die Öffnungsklausel, nicht in die Liste.

Öffnungsklausel einbauen. § 106 GewO erlaubt Weisungen nur, soweit der Arbeitsvertrag nichts Abschließendes regelt. Wird eine sehr eng gefasste Stellenbeschreibung zum festen Vertragsbestandteil erklärt, engen Sie Ihr eigenes Weisungsrecht ein – jede Anpassung bräuchte dann das Einverständnis der Mitarbeiterin. Üblich ist deshalb, die Stellenbeschreibung als internes Dokument oder Anlage zu führen, mit ausdrücklicher Klausel für vergleichbare Aufgaben.

Ehrlich gewichten. Wenn dieselbe Person Empfang, Assistenz und Abrechnung abdecken soll, muss das im Dokument stehen – als benannte Realität, nicht als Überraschung nach der Probezeit. Eine Stellenbeschreibung, die Sie im Bewerbungsgespräch vorlegen können, ohne dass später jemand etwas anderes erwartet hat, erfüllt ihren Zweck.

Zeitanteile grob schätzen. Ein Prozentwert je Block – und sei er nur geschätzt – zwingt zur Priorisierung und macht Überlastung sichtbar, bevor sie eskaliert. Wenn auf dem Papier der Großteil der Zeit für die Assistenz vorgesehen ist, der Empfang aber die halbe Woche belegt, haben Sie ein Thema für das nächste Mitarbeitergespräch – und einen Hinweis darauf, wo die nächste Stelle entstehen muss.

Datum und Pflege. Eine Stellenbeschreibung von 2019 beschreibt eine Praxis, die es so nicht mehr gibt: andere Software, andere Hygieneabläufe, anderes Team. Einmal jährlich prüfen, etwa im Mitarbeitergespräch, und den Stand vermerken.

Die Grenze des Dokuments: besetzt wird damit noch nichts

Mit dem Muster oben haben Sie das interne Aufgabenprofil – als Ordnung für das Team, als Basis für Anzeige und Zeugnis. Nur ändert die beste Stellenbeschreibung nichts daran, dass ausgebildete ZFA zwischen mehreren Arbeitgebern wählen können – ein internes Dokument liest keine Bewerberin. Warum das so ist und wohin die Fachkräfte abwandern, haben wir im Beitrag zum ZFA-Mangel aufgeschlüsselt.

Sichtbar wird eine Praxis für wechselbereite ZFA über zwei Wege. Der erste ist eine Arbeitgeber-Präsenz, die Rahmenbedingungen, Team und Arbeitsalltag zeigt – welche Bausteine ein Karrierebereich braucht, haben wir separat aufgeschlüsselt. Der zweite sind Kampagnen, die diese Präsenz dorthin bringen, wo ZFA ihre Zeit verbringen: in die Social-Media-Feeds ihrer Region.

Beides zusammen ist der Weg, den wir bei Blacklyne Recruiting für Zahnarztpraxen gehen: gezielte Social-Media-Kampagnen mit Besetzungsgarantie, kombiniert mit dem Aufbau einer eigenen Arbeitgeber-Präsenz, die in das Eigentum Ihrer Praxis übergeht. Die Stellenbeschreibung liefert dafür das Rohmaterial – wer die Aufgaben einer Stelle sauber benennen kann, kann auch beschreiben, warum sie sich lohnt.

Häufige Fragen

5 Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Stellenbeschreibung und Stellenanzeige?

Die Stellenbeschreibung ist ein internes Dokument: Sie legt Aufgaben, Unterstellung und Befugnisse einer Position fest und dient als Grundlage für Einarbeitung, Zeugnis und Weisungen nach § 106 GewO. Die Stellenanzeige ist ein Werbemittel für den Arbeitsmarkt – sie soll Bewerberinnen zum Bewerben bewegen und nennt deshalb Rahmenbedingungen, Vorteile und einen einfachen Bewerbungsweg. Beide Dokumente greifen ineinander, ersetzen einander aber nicht.

Ist eine Stellenbeschreibung für ZFA gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Stellenbeschreibung im engeren Sinn schreibt kein Gesetz vor. Das Nachweisgesetz verlangt aber, dass Arbeitgeber unter anderem eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit schriftlich niederlegen – spätestens am siebten Kalendertag nach Arbeitsbeginn (§ 2 NachwG). Wer eine gepflegte Stellenbeschreibung führt, erfüllt diesen Teil der Nachweispflicht nebenbei und hat zugleich eine Grundlage für Einarbeitung und Zeugniserstellung.

Welche Aufgaben gehören in eine ZFA-Stellenbeschreibung?

Fünf Blöcke decken den Praxisalltag ab: Behandlungsassistenz mit Vorbereitung, Assistenz und Dokumentation, Prophylaxe im delegierbaren Rahmen des § 1 ZHG, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten, Abrechnung nach BEMA und GOZ sowie Verwaltung und Empfang. Die Ausbildungsverordnung von 2022 nennt zehn berufsprofilgebende Positionen, die sich diesen Blöcken zuordnen lassen. Die Gewichtung unterscheidet sich je Praxis, die Struktur bleibt gleich.

Darf eine ZFA die professionelle Zahnreinigung durchführen?

Nach § 1 Abs. 5 Zahnheilkundegesetz dürfen approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte bestimmte Tätigkeiten an qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung delegieren – darunter die Entfernung weicher und harter Beläge, lokale Fluoridierung und die Versiegelung kariesfreier Fissuren. Voraussetzung ist die passende Qualifikation, etwa eine Prophylaxe-Fortbildung. In der Stellenbeschreibung sollte der Prophylaxe-Block deshalb an den Qualifikationsnachweis gekoppelt sein.

Wie detailliert sollte eine Stellenbeschreibung sein?

Fünf bis acht Punkte je Aufgabenblock plus eine Öffnungsklausel für vergleichbare Tätigkeiten haben sich bewährt. Jeder Punkt braucht ein Verb und das Arbeitsmittel, damit das Dokument zur Einarbeitung taugt. Vorsicht bei zu enger Fassung: Wird die Beschreibung als fester Vertragsbestandteil vereinbart, schränkt das nach § 106 GewO das Weisungsrecht ein – Aufgaben ließen sich dann nur noch einvernehmlich ändern.

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